WUNDERSCHÖNES BAUGRUNDSTÜCK IM OSTSEEBAD PALANGA FÜR DEN BAU EINES EIN- ODER ZWEIFAMILIENHAUSES ZU VERKAUFEN.
BESONDERHEITEN DER IMMOBILIE
• Das Grundstück liegt direkt am Wald,
• Neben dem Gelände befindet sich eine asphaltierte Sventoji Straße,
• Das Grundstück liegt in der Nähe des Stadtzentrums von Sventoji und der Ostsee.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
• Adresse: Sventoji Str. 41A, Stadtgemeinde Palanga, Litauen,
• Vermarktungsart: Verkauf,
• Preis: 26 000 € (oder 14,85 €/m²),
• Courtage für Käufer: 0,00 €,
• Gesamtfläche: 1.751 m² (oder 0.1751 ha),
• Erschließung: Erschlossen,
• Gebäude: Keine.
BEBAUUNGSPLAN
• Grundflächenzahl (GRZ): 0,4,
• Geschossflächenzahl (GFZ): 0,24,
• Höhe baulicher Anlagen: 9,0 m,
• Zulässige Art der Nutzung: Dorfgebiete,
• Anzahl der Vollgeschosse: 1-3.
DATEN DER IMMOBILIENREGISTER
• Grundstücksbenutzung: Andere Nutzung,
• Nutzung: Wohngebiete,
• Art der Anwendung: Bau der Ein- und Zweifamilienhäuser,
• Gesamtfläche: 1.751 m²,
• Andere Grundstücksfläche: 1.751 m²,
• Messungstyp: Das Grundstück wurde durch Katastermessungen formiert,
• Grundstücksgröße: 66,93 x 32,33 x 40,92 x 37,10 Metern.
REALRECHTE
• Weg.
MEDIEN
• Stadtwasserleitung (neben dem Grundstück),
• Städtische Abwasserentsorgung (neben dem Grundstück),
• Erdgas (neben dem Grundstück),
• Elektrizität (neben dem Grundstück).
ENTFERNUNGEN
• Heiligenau (litauisch: Šventoji) - 0,91 km oder ca. 2 Autominuten,
• Ostseestrand - 1,95 km oder ca. 4 Autominuten,
• Flughafen Palanga – 6,87 km oder ca. 8 Autominuten,
• Stadtzentrum Polangen (litauisch: Palanga) - 14,0 km oder ca. 14 Autominuten,
• Nimmersatt (litauisch: Nemirseta) - 22,0 km oder ca. 18 Autominuten,
• Krottingen (litauisch: Kretinga) - 22,7 km oder ca. 21 Autominuten,
• Memel (litauisch: Klaipėda) - 39,2 km oder ca. 33 Autominuten.
MEINE DIENSTLEISTUNGEN SIND FÜR SIE ALS KÄUFER VÖLLIG KOSTENFREI!
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ORDNUNG DES GRUNDSTÜCKSERWERBS
• Die Bürger und Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft oder NATO-Mitgliedsstaaten haben das Recht auf Grundstückserwerb auf litauischem Territorium unter den gleichen Bedingungen wie auch die Bürger der litauischen Republik und im Land eingetragene juristische Personen.
• Bei dem Erwerb von Grundstücke für anderer Bestimmung werden keine zusätzlichen Einschränkungen für private und juristische Personen der Europäischen Gemeinschaft oder NATO-Mitglieder angewendet (außer bei Territorien, die für Landschaftsschutz oder Grenzschutz dienen). Zu Grundstücken für andere Bestimmung zählen:
1. Territorien der Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser: Grundstücke, die für die Bauten der Ein- oder Zweifamilienhäuser mit zusätzlichem Gebäude für Haushalt bestimmt sind.
2. Territorien der Grundstücke für Mehrapartmentwohnungen und Heime: Grundstücke, die für drei und mehr Wohnungen (Mehrapartmentwohnungen) und verschiedene Sozialgruppenheime mit zusätzlichem Gebäude für Haushalt bestimmt sind.
3. Territorien der Grundstücke für öffentlicher Bestimmung: Grundstücke, die für Verwaltungsgebäude oder Gebäude, die ihre Funktion erfüllen, der Staats – oder Stadtverwaltungsinstitutionen bestimmt sind; Grundstücke, die für die Gebäude der religiösen Bestimmung und Tätigkeit der religiösen Gemeinschaften oder Vereine bestimmt sind: Grundstücke, die für die soziale Infrastruktur – Gebäude der Bildungs- und Kulturbestimmung bestimmt sind; Grundstücke, die für die Gebäude der Behandlung, Sport und Sporttechnik bestimmt sind: Grundstücke für Gebäude der speziellen Bestimmung.
4. Territorien der Industrie- und Lagerungsobjekte: Grundstücke, die für Objekte der Herstellung, Reparatur und industrielle Unternehmen oder Werkstätte, Lagerhalle und Energetik bestimmt sind.
5. Territorien der Objekte von kommerzieller Bestimmung: Grundstücke, die für Gebäude der Hotelanlagen, Verwaltung, Handel, Service, Ernährung oder Sport bestimmt sind.
6. Territorien der Beförderung – und technischen Kommunikationsobjekte: Grundstücke, die für die Gebäude der Transportbestimmung und Garagen, elektronischen Netzwerkinfrastruktur, Netzwerksaufladequellen und Einrichtungen bestimmt sind.
7. Territorien der Transport- und Engineeringnetzdurchgänge: Grundstücke, die für Transport, Engineeringnetze und Wasserspeicheranlagen bestimmt sind.
8. Freizeitterritorien: Grundstücke, die für langfristigen (stationäre) Erholung mit Gebäuden oder kurzfristigen Erholung bestimmt sind.
9. Territorien der allgemeinen Verwendung (in der Stadt, Städtchen und Dörfer oder Stadtverwaltungen): Grundstücke, die für öffentliche allgemeine Verwendung bestimmt sind: botanische und Zoogärten, Friedhöfe und Bauten für irdische Hülle, öffentliche Räume in den urbanisierten Territorien.
10.Territorien des Mineralienbaus: Grundstücke, die für das Gewinnen der Mineralien und Abbau in den offenen Bereichen (Entnahmegruben), unterirdischen Abbaustellen (Schächte) und Bohrungen, auch für ihre Lagerung, bestimmt sind.
11. Territorien der Abfalllagerung, Sortieren und Utilisation: Grundstücke, die für Abfallbeseitigung bestimmt sind: für Abfälle, die länger als 3 Jahre weitergenutzt werden, für Abfälle, die länger als 1 Jahr lagern und danach beseitigt werden, und für Abfallverwertung: Abfall zur Verwertung vorbereiten oder beseitigen, Abfall sammeln und lagern.
12. Territorien der separaten Grünflächen: Grundstücke, die für Einrichtung der Freizeit-, Wissenschafts-, Kultur- und Andenken, auch der Schutz- uns Ökogrünflächen bestimmt sind.
• Bei dem Erwerb der Grundstücke für Landwirtschaft werden keine zusätzlichen Einschränkungen für private und juristische Personen der Europäischen Gemeinschaft oder NATO-Mitglieder angewendet, wenn so viel Land erworben wird, dass nach dem Grundstückkaufvertrag die Fläche des landwirtschaftlichen Landes für die Person in dem litauischen Territorium 10 ha zusammen mit dem schon erworbenen Grundstück von gleicher Bestimmung nicht überschreitet.
• Eine Person oder eine mit ihm verbundene Personen dürfen nur so viel Land für Landwirtschaft in dem litauischen Territorium erwerben, dass die gesamte Fläche des Landes für Landwirtschaft nicht mehr als 500 ha beträgt. Das Recht auf mehr als 10 ha vom Land für landwirtschaftliche Nutzung, zusammen mit dem Land der gleichen Bestimmung, hat:
1.Eine private Person, die Fachkenntnisse und Kompetenzen hat. Als solche Person wird eine private Person bezeichnet, die innerhalb der letzten 10 Jahre bis zum Tag des Landerwerbs für Landwirtschaft, 3 davon in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgeübt hat (inklusive Studium- oder Lehrzeit im landwirtschaftlichen Bereich) und landwirtschaftliche Nutzobjekte und ackerbauliche Flächen , die einen landwirtschaftliche Bauernhof angemeldet hat oder ein Diplom im Landwirtschaftsbereich vorlegen kann. Ausgenommen sind junge Landwirt(innen) bis 40 Jahre alt.
2. Eine juristische Person, die innerhalb der letzten 10 Jahre bis zum Tag des Landerwerbs für Landwirtschaft, 3 davon in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgeübt und landwirtschaftliche Nutzobjekte und ackerbauliche Flächen angemeldet hat, wenn sein Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit mehr als 50 Prozent seines Einkommens beträgt.
• Bei dem Erwerb der Grundstücke der Försterei werden keine zusätzlichen Einschränkungen für die Menge des Landes für private und juristische Personen der Europäischen Gemeinschaft oder NATO-Mitglieder angewendet.
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Immobilienmakler Mindaugas Miskinis,
Immobilienbüro CAPITAL Palanga,
Ganyklos Straße 8, LT-00126 Palanga, Litauen,
Mobil-Deutschland: +49 157 82762156,
Mobil-Litauen: +370 609 60600,
E-Mail: mindaugas.miskinis@capital.lt
Webseite: www.immo.lt
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